Fahrgastrechte für Reisende mit Behinderungen

Mobilität ist wichtig für blinde und sehbehinderte Menschen, um gleichberechtigt am Leben teilzunehmen und viele ihrer Rechte wahrzunehmen. Deswegen setzt sich der DBSV gemeinsam mit behinderungsübergreifenden Verbänden für Barrierefreiheit Verkehr ein.

Worum geht es?

Blinde und sehbehinderte Menschen müssen ebenso von A nach B kommen wie alle anderen Reisenden auch, zum Beispiel um Familienmitglieder zu besuchen, zu einem Bewerbungsgespräch zu fahren oder in den Urlaub zu reisen. Wichtig ist dabei, dass Verkehrsmittel barrierefrei gestaltet und angeboten werden. Wenn diese Barrierefreiheit von Beginn der Reise bis zum Ende nicht gewährleistet ist, muss kostenfreie Assistenz zur Verfügung stehen.

Reiseinformationen wie Fahrpläne oder Verspätungsansagen müssen in Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips zugänglich sein, zum Beispiel über durchgängige Ansagen. Es ist wichtig, dass diese Assistenz sowie sonstiges Personal der Verkehrsbetriebe angemessen bezüglich der Bedarfe von Menschen mit Behinderungen geschult wird.

Der DBSV setzt sich gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR), dem Europäischen Behindertenforum (EDF) und der Europäischen Blindenunion (EBU) dafür ein, dass diese Forderungen in allen Ländern der EU verpflichtend eingeführt und umgesetzt werden.

Was ist bis jetzt passiert?

Die Europäische Union hat ein Paket an Gesetzen für verschiedene Transportformen verabschiedet. Alle Verordnungen sind unmittelbar bindend für die Mitgliedsstaaten der EU (siehe EU Gesetze).

  • 2006 hat die EU eine Verordnung über den Luftverkehr verabschiedet, die unter anderem festlegt, dass Assistenz am Flughafen kostenfrei von geschultem Personal angeboten werden muss.
  • 2007 hat die EU eine Verordnung über Fahrgastrechte im Bahnverkehr verabschiedet, die momentan überarbeitet wird. Dabei geht es unter anderem darum, unter welchen Bedingungen Assistenzdienstleistungen am Gleis und im Zug angeboten werden müssen.
  • 2010 hat die EU eine Verordnung über den Schiffsverkehr verabschiedet, die festlegt, dass alle Reisenden mit Behinderungen befördert werden müssen.
  • 2011 hat die EU eine Verordnung über den Busverkehr verabschiedet, die einen Anspruch auf Assistenzdienstleistungen festschreibt. Leider gilt diese Verordnung jedoch nur für grenzüberschreitenden Verkehr und Langstreckenfahrten.
  • 2014 hat die EU eine Verordnung über die notwendigen technischen Spezifikationen im Bahnverkehr verabschiedet.

Was haben EBU und DBSV getan?

Die Arbeit zu Fahrgastrechten wird hauptsächlich vom Europäischen Behindertenforum (EDF) betreut, da viele Streitpunkte insbesondere für Reisende mit Mobilitätseinschränkung oder mit kognitiver Einschränkung interessant sind. Zentrales Thema im Moment ist der Bahnverkehr. Das EDF hat sich im politischen Prozess für eine umfangreiche Verbesserung der Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen ausgesprochen. Dazu gehört zum Beispiel die Anspruch auf klare Informationen bei Umleitungen und auf Assistenzdienstleistungen ohne Voranmeldung (siehe Materialien des EDF und des DBR).

Der DBSV unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Behindertenrates (DBR) zu Fahrgastrechten (http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID219341). Zudem gab der DBSV gegenüber dem in Deutschland zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zur Reform der Fahrgastrechteverordnung im Bahnverkehr ab. Die EBU unterstützt das EDF in erster Linie auf den sozialen Medien als Multiplikator der Kampagne.

Was sind die nächsten Schritte?

Voraussichtlich 2019 werden politische Verhandlungen zur Reform der Fahrgastrechteverordnung im Bahnverkehr beginnen, die der DBSV begleiten wird. Im Laufe der Jahre 2019 und 2020 wird die Europäische Kommission zudem ihre technischen Spezifizierungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (TSI-PRM) überarbeiten. Diesen wichtigen Prozess wird der DBSV gemeinsam mit der EBU über Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Der DBSV arbeitet zudem kontinuierlich in Fachgremien mit, die sich mit internationalen Normen und Standards beschäftigen, darunter zum Beispiel mit der Mitnahme von Führhunden im Flugverkehr. Sobald die Gesetze zum Bus-, Schiff- und Luftverkehr überarbeitet werden, wird sich der DBSV ebenfalls beteiligen.

 

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