Leistungen der beruflichen Rehabilitation

Gebärdensprachvideo Berufliche Reha

  • Veränderungen des Arbeitsplatzes (z. B. durch höhenverstellbare Tische, spezielle Bildschirme oder bessere Beleuchtung)
  • technische Arbeitshilfen (z. B. Lesegeräte, Computerhilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen)
  • Weiterbildungen (z. B. Computerkurse, Kommunikationskurse, Sprachkurse)
  • Ausbildungen
  • Arbeitsassistenz (regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz durch eine Person)
  • Zuschüsse an den Arbeitgeber (z. B. zu den Lohnkosten)

Dies kann sein:

  • am gleichen Arbeitsplatz oder
  • im gleichen Beruf oder
  • im neuen Beruf

Mit Hilfe einer beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sollen Sie weiter arbeiten können.

Berufliche Rehabilitation mit 2 Fallbeispielen

Fallbeispiel 1

Der Rangierer M. arbeitet bei der Bahn und koppelt Eisenbahnwagen aneinander. Er. hat einen Arbeitsunfall. Er wird während der Arbeit zwischen zwei Zugwaggons eingeklemmt und verletzt sich dabei sehr schwer am Bein. Der linke Oberschenkel muss amputiert werden. Herr M. kann durch den Unfall nicht mehr als Rangierer arbeiten. Der Reha-Manager der zuständigen Unfallversicherung spricht mit Herrn M. und dem Arbeitgeber.

Herr M. kann einen anderen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber erhalten. Er arbeitet jetzt als Pförtner. Für seinen neuen Arbeitsplatz bekommt er einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einen speziellen Bürostuhl. So kann er auch mit seinen Unfallverletzungen weiter arbeiten.

Fallbeispiel 2

Frau T. ist gehörlos. Sie arbeitet als Masseurin in einer Praxis für Physiotherapie. Ihr Sehvermögen verschlechtert sich immer weiter. Sie kann am Computer nicht mehr die Termine lesen. Sie kann auf die Rezepte der Patienten nicht mehr lesen; so weiß sie nicht, was sie behandeln soll.

Frau T. stellt einen Antrag auf Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung.

Sie macht im Taubblindenwerk eine taubblindentechnische Grundausbildung.

Sie lernt:

  • Mobilität mit dem weißen Langstock
  • lebenspraktische Fähigkeiten
  • taktiles Gebärden,
  • Lormen und Brailleschrift

Frau T. macht außerdem einen Computerkurs. Sie lernt am Computer zu arbeiten mit Großschrift-Software, Screenreader und Braillezeile.

In der Physiotherapie-Praxis wird Frau T. und ihre Kolleginnen geschult. Die Patienten geben ihr Rezept am Empfang ab. Der Kollege am Empfang schreibt Frau T. eine Mail mit dem Inhalt des Rezeptes. Frau T. liest die Mail an ihrem Laptop mit Braillezeile. Dann kann sie den Patienten behandeln. So arbeitet Frau T. nach ihrer Rehabilitation weiter als Masseurin.

Welche Möglichkeiten gibt es, an den Arbeitsplatz oder den Beruf zurückzugehen?

  • Manchmal kann der Arbeitsplatz mit technischen Hilfen umgestaltet werden. z. B. höhenverstellbare Schreibtische, Lesegeräte oder Hebehilfen.  
  • Man kann auch an einer Trainingsmaßnahme teilnehmen. Diese bereitet sie auf Ihre Tätigkeit und Ihren Arbeitsplatz vor. Eine Probebeschäftigung soll den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Die Zusammenarbeit kann dabei ausprobiert werden.

Wie bekomme ich eine berufliche Rehabilitation?

Für eine berufliche Rehabilitation müssen Sie einen Antrag bei einem Rehabilitationsträger stellen.

Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation sind unter anderem:

  • Agentur für Arbeit
  • Gesetzliche Rentenversicherung  
  • Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Sozialhilfeträger,
  • Jugendhilfe,
  • Hauptfürsorgestellen.

Diese übernehmen auch die Kosten für die berufliche Rehabilitation.

Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Die berufliche Rehabilitation kann in Betrieben oder Einrichtungen stattfinden. Besondere Einrichtungen sind z. B.:

  • Berufsbildungswerk
  • Berufsförderungswerk
  • Berufliche Trainingszentren
  • Einrichtungen zur Rehabilitation psychisch kranker Menschen

oder

  • Integrationsfachdienste

Ihr Berater/Ihre Beraterin beim Rehabilitationsträger kann Ihnen hier weiter helfen.

Wie können mir Integrationsfachdienste weiterhelfen?

Integrationsfachdienste beraten und unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit und Ausbildung. Sie sind auch für Arbeitgeber da. Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind insbesondere

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, z. B. bei einer geistigen oder seelischen Behinderung,
  • Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen, die den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können und
  • schwerbehinderte Schulabgänger.